Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen1. Geltung der Bedingungen
1.1
Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Waren und/oder Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Auftraggebers mit dem Hinweis auf seine Geschäfts- und/oder Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
1.2
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich bestätigen.
1.3
Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich- rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB.
2. Angebote und Vertragsschluss
2.1
Der Auftraggeber ist an die Bestellung 4 Wochen gebunden.
2.2
Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn wir die Annahme der Bestellung innerhalb der Frist vorstehender Ziff. 2.1 schriftlich bestätigt haben oder die Lieferung ausgeführt ist.
2.3
Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt insbesondere für Nebenabreden, Haltbarkeits- und/oder Beschaffenheitsgarantien sowie für nachträgliche Vertragsänderungen.
2.4
An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Daten und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für solche Informationen, vor allem schriftliche Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet sind; vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Auftraggeber unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
3. Lieferung, Verzug
3.1
Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Beschaffungsrisiken werden von uns grundsätzlich nicht übernommen.
3.2
Lieferungs- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z. B. Streik, Aussperrung, extreme Witterungsverhältnisse etc.), ermächtigen uns, die Lieferungen bzw. Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Entsprechendes gilt, wenn die vorstehenden Hindernisse bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eingetreten sind.
3.3
Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.
3.4
Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so hat der Auftraggeber innerhalb angemessener Frist abzurufen.
3.5
Wir geraten nur durch eine Mahnung in Verzug, soweit sich aus dem Gesetz oder dem Vertrag nichts anderes ergibt. Mahnungen und Fristsetzungen des Auftraggebers bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.
3.6
Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
3.7
Wir sind zur Teillieferung und Teilleistung jederzeit berechtigt, soweit dies dem Auftraggeber zumutbar ist.
3.8
Soweit wir eine fällige Leistung nicht oder nicht wie geschuldet erbringen, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten und unter der Voraussetzung der schuldhaften Verletzung einer Vertragspflicht durch uns Schadensersatz statt der Leistung oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Dies gilt nicht, wenn unsere Pflichtverletzung unerheblich ist. Weitere Voraussetzung ist, dass der Auftraggeber eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat und diese Frist erfolglos abgelaufen ist.
3.9
Im Verzugsfall haften wir nach Maßgabe von Ziff. 8 für den vom Auftraggeber nachgewiesenen Verzögerungsschaden.
3.10
Im Falle des Annahmeverzuges seitens des Auftraggebers bzw. im Falle der Verletzung sonstiger Mitwirkungspflichten des Auftraggebers sind wir berechtigt, die uns zustehenden gesetzlichen Ansprüche geltend zu machen. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und/oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht spätestens zu dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
4. Gefahrübergang, Verpackung, Rücknahme
4.1
Die Lieferung erfolgt nach Maßgabe der in der Auftragsbestätigung festgelegten Handelsklausel. Soweit keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde, erfolgen die Lieferungen frei Haus.
4.2
Die Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind mehrfach verwendbare Transportmittel wie Paletten usw.. Der Auftraggeber ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Einwegverpackung auf eigene Kosten zu sorgen. Die mehrfach verwendbaren Transportmittel werden dem Auftraggeber nur leihweise überlassen; der Auftraggeber ist zur Rückgabe in ordnungsgemäßem Zustand, d. h. restentleert und ohne Beschädigung verpflichtet; bei Verunreinigung oder Beschädigung der Transportmittel trägt der Auftraggeber die Instandsetzungskosten bzw. er ist uns zum Wertersatz verpflichtet, soweit eine Instandsetzung unmöglich ist.
5. Preise, Zahlungen, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
5.1
Unsere Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Wir behalten uns das Recht vor, die Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen, eintreten. Dies werden dem Auftraggeber auf Verlangen nachgewiesen.
5.2
Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, incl. Verpackung, Transport und Zoll.
5.3
Der Rechnungsbetrag ist, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, 10 Tage nach Ausstellung der Rechnung ohne jeden Abzug fällig.
5.4
Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die sich aus § 288 BGB ergebenden Rechte geltend zu machen.
5.5
Sind uns Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, sind wir berechtigt, Anzahlungen oder Sicherheitsleistungen unbeschadet weitergehender gesetzlicher Ansprüche zu verlangen.
5.6
Schecks und Wechsel, deren Annahme wir uns vorbehalten, gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Etwaige Diskont- und Bankspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
5.7
Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem selben Vertragsverhältnis beruht.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen uns und dem Auftraggeber unser Eigentum. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine lfd. Rechnung sowie die Anerkennung des Saldos berühren den Eigentumsvorbehalt nicht. Als Bezahlung gilt erst der Eingang des Gegenwerts bei uns.
6.2
Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir dazu berechtigt, die gelieferte Ware zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Ware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt.
6.3
In der Pfändung der gelieferten Ware durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach der Rücknahme der Ware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeit des Auftraggebers abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen.
6.4
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferte Ware pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasser und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
6.5
Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter sind wir unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Auftraggeber für den entstandenen Ausfall.
6.6
Der Auftraggeber ist bei Kaufverträgen berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura- Endbetrages (inkl. Mehrwertsteuer) unserer Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Wir nehmen die Abtretung an. Ist die abgetretene Forderung gegen den Erwerber der Vorbehaltsware in eine lfd. Rechnung (Kontokorrent) aufgenommen worden, bezieht sich die Abtretung auch auf den anerkannten Saldo sowie im Falle der Insolvenz des Abnehmers auf den dann vorhandenen kausalen Saldo. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Auftraggeber auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, können wir verlangen, dass der Auftraggeber uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
6.7
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Auftraggebers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
7. Gewährleistung
7.1
Der Auftraggeber hat die empfangene Ware unverzüglich zu untersuchen. Mängelansprüche bestehen nur, wenn der Auftraggeber die Mängel uns gegenüber unverzüglich schriftlich gerügt hat. Versteckte Mängel müssen unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich gerügt werden.
7.2.1
Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist uns zunächst stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Fristen zu gewähren. Wir sind nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt.
7.2.2
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber - unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche gemäß Ziffer 8 - vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
7.3
Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung und/oder bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter und/oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel und/oder auf Grund besonderer äußerer Einflüsse entstehen und/oder bei Beschaffenheiten, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
7.4
Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten; die Frist beginnt mit der Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht in Fällen der groben Fahrlässigkeit, des Vorsatzes, der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels; in diesen Fällen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
8. Haftung
8.1
Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes geregelt ist, haften wir auf Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie in Fällen schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatz für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
8.2
Für Verzögerungsschäden haften wir bei leichter Fahrlässigkeit nur in Höhe von 5 % des mit uns vereinbarten Kaufpreises.
8.3
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche gemäß dem Produkthaftungsgesetz, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos.
8.4
Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
9 Gerichtsstand, Anwendbares Recht
9.1
Für alle gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen, ist ausschließlicher Gerichtsstand das Amtsgericht Duisburg. Wir sind auch berechtigt, den Auftraggeber an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
9.2
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Auftraggeber findet das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11.April 1980 (CISG) über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung. Ergänzend gilt deutsches Recht.
10. Datenschutz
10.1
Daten des Kunden erheben wir nur im Rahmen der Abwicklung von Verträgen. Dabei werden die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des Telemediengesetzes (TMG) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) beachtet. Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Ohne die Einwilligung des Kunden werden wir Daten des Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen. Weitere Informationen über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Bestellungen erforderlichen personenbezogenen Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung.
(Stand: Juli 2018)